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Kosten und Recht

Wer zahlt den Schlüsseldienst

Das Wichtigste in Kürze

  • Es kommt auf den Fall an. Wer den Schlüsseldienst bezahlt, hängt davon ab, wie die Tür zuging.
  • Aussperrung. Bei einer Aussperrung zahlt man in der Regel selbst.
  • Defektes Schloss. Bei einem durch Verschleiß defekten Schloss zahlt der Vermieter.
  • Einbruch. Nach einem Einbruch zahlt die Hausratversicherung.
  • Fremder Schlüssel. Bei einem verlorenen fremden Schlüssel zahlt die private Haftpflichtversicherung.
  • Schutzbrief. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief deckt zusätzlich das reine Aussperren ab, wenn vorher die Hotline des Versicherers kontaktiert wird.

Für dieselbe Arbeit, eine geöffnete Tür, zahlt der eine alles selbst, der andere keinen Cent. Ich zeige Ihnen, wer in welchem Fall zahlt, vom eigenen Geldbeutel bis zur Versicherung, die eine ganze Schließanlage ersetzt.

Wer zahlt in welchem Fall, der schnelle Überblick

Die Tabelle zeigt für vier typische Situationen, wer zahlt und was Sie zuerst tun.

Ihre SituationWer zahltWas zuerst zu tun ist
Ausgesperrt oder eigenen Schlüssel verlorenSie selbst, sonst der SchutzbriefSchutzbrief-Hotline prüfen
Schloss durch Verschleiß defektder Vermieterzuerst den Vermieter anrufen
Nach einem Einbruchdie Hausratversicherungbei der Polizei anzeigen
Fremden Schlüssel verlorenIhre PrivathaftpflichtVerlust dem Eigentümer melden

Jetzt die vier Fälle der Reihe nach, damit Sie im Ernstfall wissen, woran Sie sind.

Entscheidungshilfe

Wer zahlt den Schlüsseldienst?

Zwei Fragen. Klare Antwort.

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Bei Aussperrung zahlen Sie selbst

Sperren Sie sich aus oder verlieren Sie Ihren eigenen Schlüssel, zahlen Sie die Türöffnung in aller Regel selbst. Die Tür ist ja heil, es fehlt nur der Schlüssel, also liegt es an Ihnen und nicht am Vermieter. Wenn ich nachts zu einer zugefallenen Tür gerufen werde, ist das der häufigste Fall überhaupt, und die Rechnung geht an den, der ausgesperrt vor der Tür steht.

Eine Ausnahme gibt es. Wer einen Haus- und Wohnungsschutzbrief hat, bekommt die Türöffnung auch beim reinen Aussperren ersetzt. Wie der funktioniert, steht weiter unten.

Bei einem defekten Schloss zahlt der Vermieter

Ist das Schloss oder der Zylinder durch normalen Verschleiß defekt, zahlt in der Regel der Vermieter. Er muss die Wohnung in brauchbarem Zustand halten, und dazu gehört ein funktionierendes Türschloss (§ 535 BGB). Das gilt sogar, wenn ein Schlüssel im Schloss abbricht. Gerichte werten Materialermüdung als normalen Verschleiß, für den der Mieter nichts kann.

So gehen Sie bei einem defekten Schloss vor.

  1. Vermieter anrufen. Rufen Sie zuerst Vermieter, Hausverwaltung oder Hausmeister an und bitten Sie ihn, den Schlüsseldienst zu beauftragen.
  2. Selbst beauftragen. Erreichen Sie niemanden und die Tür muss sofort auf, beauftragen Sie selbst. Ihre Anrufliste belegt später, dass Sie es versucht haben (§ 536c BGB).
  3. Rechnung vermerken. Lassen Sie auf der Rechnung vermerken, dass der Defekt nicht von Ihnen verschuldet war.

Einige Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet Mieter, kleine Schäden an häufig berührten Teilen wie Griffen, Riegeln oder dem Schließzylinder selbst zu bezahlen, bis zu einem vereinbarten Betrag, zwischen 75 und 100 Euro je Reparatur, je nach Vertrag. Zwei Punkte schränken das ein. Eine Türöffnung nach dem Aussperren ist keine Reparatur und fällt nicht unter die Klausel. Und übersteigt die Rechnung die vereinbarte Grenze, zahlen Sie gar nichts, auch keinen Anteil.

Nach dem Einbruch zahlt die Hausratversicherung

Nach einem Einbruch, einem Einbruchsversuch oder einem Raub übernimmt die Hausratversicherung den Austausch der beschädigten Schlösser, sofern der Tarif Schlosskosten einschließt, was bei fast allen Verträgen der Fall ist. Voraussetzung ist eine Anzeige bei der Polizei. Ohne Aktenzeichen und ohne die Liste des gestohlenen Guts kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Einen weiteren Kürzungsgrund liefert das eigene Verhalten. Wer die Tür beim Verlassen nur zugezogen hat ohne abzuschließen, gilt vor Gericht als grob fahrlässig. Der Versicherer darf dann nach §81 VVG anteilig kürzen.

Beim schlichten Verlust Ihres eigenen Schlüssels zahlt die Hausrat dagegen nicht. Sie deckt den Einbruch, nicht den verlorenen Schlüssel.

Für den fremden Schlüssel zahlt Ihre Haftpflicht

Verlieren Sie einen fremden Schlüssel, greift Ihre Privathaftpflicht, sofern der Schlüsselverlust im Vertrag mitversichert ist. Fremd heißt, der Schlüssel gehört jemand anderem, dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder dem Betreiber einer Schließanlage. Verrät er einem Finder, zu welcher Tür er gehört, muss oft die ganze Anlage getauscht werden. Bei größeren Bürogebäuden oder ausgedehnten Wohnanlagen kann das schnell fünfstellig werden. Ein guter Tarif übernimmt das, achten Sie auf eine Schlüssel-Summe von mindestens 30.000 Euro, besser mehr.

Die Haftpflicht hat allerdings ihre Grenzen. Ihre eigenen Wohnungsschlüssel deckt sie nicht, denn damit schaden Sie niemand anderem. Autoschlüssel oder Schlüssel zu Tresoren fehlen in vielen Tarifen. Und wird Ihnen der fremde Schlüssel bei einem Einbruch in Ihre Wohnung gestohlen, haften Sie in der Regel nicht, weil Sie nichts falsch gemacht haben. Für den Einbruch selbst kommt dann Ihre Hausrat auf.

Wann der Schutzbrief den Schlüsseldienst zahlt

Beim reinen Aussperren ist der Haus- und Wohnungsschutzbrief der direkteste Weg. Er greift unabhängig davon, ob eingebrochen wurde, und deckt die zugefallene Tür genauso wie den verlorenen Schlüssel.

Über die Erstattung entscheidet die Reihenfolge. Rufen Sie zuerst die Hotline der Versicherung an, nicht den Schlüsseldienst. Der Versicherer schickt einen Partnerbetrieb und rechnet direkt mit ihm ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Beauftragen Sie selbst und reichen die Rechnung erst danach ein, zahlen viele Versicherer nur einen Bruchteil. Bei der ERGO etwa sinkt die Leistung dann von bis zu 3.000 Euro auf 500 Euro. Je nach Tarif liegt der Deckel zwischen 300 und mehreren Tausend Euro. Für eine einfache Türöffnung reicht er praktisch immer. Was eine Öffnung in Stuttgart kostet, steht im Ratgeber Was kostet ein Schlüsseldienst in Stuttgart.

Ein Schutzbrief kann mehr als nur den Schlüsseldienst. Rohrbruch, Stromausfall, Heizungsausfall und Schädlinge sind oft mit abgedeckt, allerdings nur als Notdienst, nicht als volle Reparatur. Zu haben ist er meist als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, ab etwa 16 bis 70 Euro im Jahr. Wer keine Hausrat hat, bekommt ihn auch als eigene Police, etwa den Zuhause-Schutzbrief des ADAC.

Der Schutzbrief lohnt sich nicht für jeden. Stiftung Warentest und ÖKO-TEST bewerten ihn eher zurückhaltend, gerade für Mieter, weil bei vielen Notfällen ohnehin der Vermieter haftet. Verwechseln Sie ihn außerdem nicht mit der Schlüsselversicherung. Die ist ein Baustein der Haftpflicht und zahlt für verlorene fremde Schlüssel, nicht für die Türöffnung.

Ganz gleich, wer am Ende zahlt, teuer wird es vor allem mit dem falschen Betrieb. Woran Sie einen seriösen erkennen und sich gegen eine überhöhte Rechnung wehren, steht im Ratgeber Seriösen Schlüsseldienst erkennen.

Fragen zum Schlüsseldienst

Wer zahlt den Schlüsseldienst, Mieter oder Vermieter?

Sperren Sie sich selbst aus oder verlieren Sie den Schlüssel, zahlen Sie als Mieter selbst. Ist das Schloss durch Verschleiß defekt, zahlt der Vermieter, weil er die Wohnung instand halten muss. Rufen Sie ihn im Defektfall zuerst an und halten Sie den Anruf fest.

Zahlt die Versicherung den Schlüsseldienst?

Das hängt vom Fall ab. Nach einem Einbruch zahlt die Hausrat den neuen Schließzylinder. Bei einem verlorenen fremden Schlüssel zahlt die Privathaftpflicht. Beim reinen Aussperren hilft nur ein Schutzbrief, sonst tragen Sie die Kosten selbst.

Wer zahlt, wenn ich einen fremden Schlüssel verliere?

Ihre Privathaftpflicht, sofern Schlüsselverlust mitversichert ist. Sie übernimmt auch den teuren Austausch einer ganzen Schließanlage, wenn er nötig ist. Achten Sie auf eine Schlüssel-Summe von mindestens 30.000 Euro, besser mehr, im Vertrag.

Wer zahlt, wenn der Schlüssel im Schloss abbricht?

Bricht ein Schlüssel aus Materialermüdung ab, gilt das als normaler Verschleiß, und der Vermieter trägt die Kosten. Anders liegt es, wenn Sie mit Gewalt oder einem verbogenen Schlüssel nachgeholfen haben. Dann zahlen Sie selbst.

Zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch das neue Schloss?

Ja, wenn Ihr Tarif die Schlosskosten einschließt, was meistens zutrifft. Voraussetzung ist eine Anzeige bei der Polizei mit Aktenzeichen. Ohne diese Meldung kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz ablehnen.

Muss ich als Mieter über die Kleinreparaturklausel zahlen?

Nur bei einer echten Reparatur und nur bis zur vereinbarten Grenze, meist rund 100 Euro. Für eine reine Türöffnung nach dem Aussperren gilt die Klausel nicht. Liegt die Rechnung über der Grenze, zahlen Sie gar nichts, auch keinen Anteil.

Was ist ein Wohnungsschutzbrief und wann zahlt er?

Ein Zusatzbaustein zur Versicherung, der beim Aussperren die Türöffnung übernimmt, ab etwa 16 bis 70 Euro im Jahr. Wichtig ist, zuerst die Hotline anzurufen. Wer selbst einen Schlüsseldienst holt, bekommt oft nur einen Bruchteil erstattet.

Wer zahlt bei einer zugefallenen Tür?

Sie selbst, denn eine zugefallene Tür ist Ihr eigener Fall, kein Defekt und kein Einbruch. Nur mit einem Schutzbrief bekommen Sie die Öffnung ersetzt. Bei mir kostet sie 99 Euro zum Festpreis, egal zu welcher Uhrzeit.

Quellen

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